Eine Gehhilfe für alte Menschen - Heilbehelfe

Die Klientenselbstbehalte wurden vom Land Tirol so festgesetzt, dass sich jeder das notwendige Ausmaß an mobiler Pflege und Betreuung leisten kann und somit die Möglichkeit hat, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können.

Medizinische Hauskrankenpflege

Bei genehmigter medizinischer Hauskrankenpflege können wir die entsprechenden Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

HAUSKRANKENPFLEGE und Besuchs- und Begleitdienst/ Hauswirtschaftsdienst

Errechnung der Bemessungsgrundlage: Familieneinkommen (Einkommen der Lebens- bzw. Ehepartner ohne Kinder)

+sonstige Einnahmen lt. Einkommenssteuerbescheid (Mieten etc.)
+Pflegegeld des Klienten
effektive Wohnkosten (Miete, Rückzahlungen), jedoch maximal
€ 421,– für die erste Person
€ 211,– für die zweite Person
€ 105,– für jede weitere Person
oder Pauschalsätze
€ 197,– für erste Person
€   99,– für zweite Person
€   50,– für jede weitere Person
effektive Betriebskosten (Haus-,Feuerversicherung, Heizungskosten,
Strom, Gemeindesteuer, sonst. Wohnkosten), jedoch maximal
€ 184,– für die erste Person
€   79,– für die zweite Person
€   39,– für jede weitere Person
oder Pauschalsätze
€  105,– für erste Person
€   53,– für zweite Person
€   26,– für jede weitere Person
Lebenshaltungskosten lt. Grundsicherungsverordnung, jedoch maximal
€ 866,88 für Einzelpersonen
je € 650,16 ab zwei im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Personen
je € 433,44 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person
je € 286,07 für ältesten und zweitältesten, € 262,95 für drittältesten,
je € 173,38 für viert- bis sechstältesten, je € 138,10 ab dem siebtälteten
im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährige Personen
verpflichtende Unterhaltsleistungen / Sachwalterkosten

Der Klientenbeitrag ergibt sich aus der Tariftabelle.

Mindestsätze:
Heimhilfe: € 5,64/St.
Pflege: € 8,52/St.

Höchstsätze:
Heimhilfe: € 30,00/St.
Pflege: € 51,96/St.

Anspruchsberechtigter Personenkreis:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den geltenden Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes diesen gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Bezug eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 1 – 7
  • Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben
  • Personen ohne Pflegegeldbezug aufgrund einer ärztlichen Bestätigung
  • Maximale Förderung von 90 Betreuungsstunden pro Monat

Familienhilfe

je nach Einkommen:
mindestens € 8,00
höchstens € 44,00

Bemessungsgrundlage ist das Familiennettoeinkommen abzüglich der Wohn- und Betriebskosten (nach den gültigen Richtlinien des Landes für die mobile Betreuung) sowie der Lebenserhaltungskosten gemäß Tiroler Mindestsicherung. Die Familienbeihilfe wird nicht zum Familiennettoeinkommen gerechnet.
Der Klientenbeitrag ergibt sich aus der Tariftabelle.

Essen auf Rädern

Mittagessen: € 13,50 je Menü
Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen:

  • 3-gängiges Menü
  • Bereitstellung des Menü-Mobil-Geschirrs, der Menü-Mobil-Boxen und bei Bedarf einer Induktionsplatte
  • verlässliche Zustellung

Pflegebehelfsverleih

Bei Bedarf verleihen oder vermitteln wir gerne Pflegehilfsmittel aller Art. Wir informieren Sie gerne näher.

Gehhilfen: € 0,20 / Tag

Infusionsständer: € 0,20 / Tag

Rollstuhl: € 1,00 / Tag

Toilettstuhl € 1,00 / Tag

Relaxliege € 1,00 / Tag

Pflegebett elektrisch: € 2,60 / Tag

Unsere Pflegebehelfe werden regelmäßig einer TÜV-Überprüfung unterzogen.
Lieferpauschale für alle Heilbehelfe: € 5,00 (einmalig)
Reinigungsgebühr für Pflegebetten, WC- und Rollstühle bei Rückgabe: € 5,00 (einmalig)

Büroöffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung