Kostensätze

Die Klientenselbstbehalte wurden vom Land Tirol so festgesetzt, dass sich jeder das notwendige Ausmaß an mobiler Pflege und Betreuung leisten kann und somit die Möglichkeit hat, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Medizinische Hauskrankenpflege
Bei genehmigter medizinischer Hauskrankenpflege können wir die entsprechenden Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
HAUSKRANKENPFLEGE und Besuchs- und Begleitdienst/ Hauswirtschaftsdienst
Errechnung der Bemessungsgrundlage: Familieneinkommen (Einkommen der Lebens- bzw. Ehepartner ohne Kinder)
+ | sonstige Einnahmen lt. Einkommenssteuerbescheid (Mieten etc.) |
+ | Pflegegeld des Klienten |
– | effektive Wohnkosten (Miete, Rückzahlungen), jedoch maximal € 421,– für die erste Person € 211,– für die zweite Person € 105,– für jede weitere Person oder Pauschalsätze € 197,– für erste Person € 99,– für zweite Person € 50,– für jede weitere Person |
– | effektive Betriebskosten (Haus-,Feuerversicherung, Heizungskosten, Strom, Gemeindesteuer, sonst. Wohnkosten), jedoch maximal € 184,– für die erste Person € 79,– für die zweite Person € 39,– für jede weitere Person oder Pauschalsätze € 105,– für erste Person € 53,– für zweite Person € 26,– für jede weitere Person |
– | Lebenshaltungskosten lt. Grundsicherungsverordnung, jedoch maximal € 866,88 für Einzelpersonen je € 650,16 ab zwei im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Personen je € 433,44 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person je € 286,07 für ältesten und zweitältesten, € 262,95 für drittältesten, je € 173,38 für viert- bis sechstältesten, je € 138,10 ab dem siebtälteten im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährige Personen |
– | verpflichtende Unterhaltsleistungen / Sachwalterkosten |
Der Klientenbeitrag ergibt sich aus der Tariftabelle.
Mindestsätze:
Heimhilfe: € 5,64/St.
Pflege: € 8,52/St.
Höchstsätze:
Heimhilfe: € 30,00/St.
Pflege: € 51,96/St.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den geltenden Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes diesen gleichgestellte Personen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Bezug eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 1 – 7
- Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben
- Personen ohne Pflegegeldbezug aufgrund einer ärztlichen Bestätigung
- Maximale Förderung von 90 Betreuungsstunden pro Monat
Familienhilfe
je nach Einkommen:
mindestens € 8,00
höchstens € 44,00
Bemessungsgrundlage ist das Familiennettoeinkommen abzüglich der Wohn- und Betriebskosten (nach den gültigen Richtlinien des Landes für die mobile Betreuung) sowie der Lebenserhaltungskosten gemäß Tiroler Mindestsicherung. Die Familienbeihilfe wird nicht zum Familiennettoeinkommen gerechnet.
Der Klientenbeitrag ergibt sich aus der Tariftabelle.
Essen auf Rädern
Mittagessen: € 13,50 je Menü
Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen:
- 3-gängiges Menü
- Bereitstellung des Menü-Mobil-Geschirrs, der Menü-Mobil-Boxen und bei Bedarf einer Induktionsplatte
- verlässliche Zustellung
Pflegebehelfsverleih
Bei Bedarf verleihen oder vermitteln wir gerne Pflegehilfsmittel aller Art. Wir informieren Sie gerne näher.
Gehhilfen: € 0,20 / Tag
Infusionsständer: € 0,20 / Tag
Rollstuhl: € 1,00 / Tag
Toilettstuhl € 1,00 / Tag
Relaxliege € 1,00 / Tag
Pflegebett elektrisch: € 2,60 / Tag
Unsere Pflegebehelfe werden regelmäßig einer TÜV-Überprüfung unterzogen.
Lieferpauschale für alle Heilbehelfe: € 5,00 (einmalig)
Reinigungsgebühr für Pflegebetten, WC- und Rollstühle bei Rückgabe: € 5,00 (einmalig)
Büroöffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Auskünfte unter:
Tel: 05234 33 080
Fax: 05234 33 080
Pflegedienst: +43 664 – 5435635
kontakt@sozialsprengel-wm.at